Teilnahmebedingungen

Gewinnspiel

Veranstalter

Irotta GmbH, Pfarrkirchenerstrasse 9, 84371 Triftern, Deutschland
Telefon: +49 (0) 8562 – 1249 | E-Mail: info@irotta.de

Aktionszeitraum

Das Gewinnspiel läuft von 01.01. - 31.03.2026
Die Auslosung erfolgt innerhalb von 7 Werktagen nach Ende des Aktionszeitraums.

Teilnahmeberechtigung

Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen ab 18 Jahren mit Wohnsitz in Deutschland. Mitarbeiter der Irotta GmbH sowie deren Angehörige sind ausgeschlossen.

Teilnahme-Regel

An der Verlosung nehmen automatisch alle Kunden teil, die im Aktionszeitraum bei ToniBohni eine gewerbliche Kaffeemaschinen-Bestellung tätigen.
Jede berechtigte Bestellung entspricht einem Los.

Gewinn

Unter allen teilnahmeberechtigten Kunden wird ein Gewinner per Zufallsprinzip ermittelt. Art/Umfang des Gewinns werden auf der Gewinnspielkommunikation von ToniBohni genannt. Barauszahlung ausgeschlossen.

Gewinnerermittlung & Benachrichtigung

Der Gewinner wird per Zufallsverfahren ausgelost und über die bei der Bestellung angegebenen Kontaktdaten (E-Mail/Telefon) benachrichtigt.
Meldet sich der Gewinner nicht innerhalb von 7 Tagen, wird ein Ersatzgewinner ausgelost.

Durchführung der Veranstaltung / Leistungsumfang des Gewinns

Der Gewinn besteht in einer Live-Afterwork-Party mit DJ bei der Firma des Gewinners.

Der Veranstalter des Gewinnspiels (Irotta GmbH / Toni Bohni) stellt im Rahmen des Gewinns ausschließlich:

  • einen professionellen DJ
  • die erforderliche Musik- und Tontechnik

zur Verfügung.


Nicht Bestandteil des Gewinns sind insbesondere:

  • Verpflegung und Getränke
  • Bereitstellung oder Miete von Räumlichkeiten
  • Dekoration oder zusätzliche Veranstaltungstechnik
  • Sicherheits- oder Servicepersonal

Diese Leistungen werden vom Gewinner selbst organisiert und getragen.


Pflichten des Gewinners / Veranstaltungsort

Der Gewinner ist Veranstalter der Afterwork-Party am eigenen Firmenstandort oder an einem von ihm gewählten Veranstaltungsort.

Der Gewinner übernimmt insbesondere:

  • Bereitstellung eines geeigneten Veranstaltungsraumes
  • ausreichende Stromversorgung für DJ- und Tontechnik
  • erforderlichen Platz für Technik und DJ
  • Organisation des Gästeempfangs und der Gästeliste
  • Einhaltung örtlicher Vorschriften und behördlicher Auflagen


GEMA / Musikrechte

Sofern für die Veranstaltung eine Anmeldung bei der GEMA erforderlich ist, erfolgt diese durch den Gewinner auf eigene Verantwortung.

Anfallende GEMA-Gebühren trägt ausschließlich der Gewinner.

Versicherung / Haftung bei der Veranstaltung

Der Gewinner ist für einen ausreichenden Versicherungsschutz der Veranstaltung verantwortlich.

Der Veranstalter des Gewinnspiels haftet nicht für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, die im Rahmen der Veranstaltung entstehen.

Terminvereinbarung

Der Termin der Afterwork-Party wird zwischen Gewinner und Veranstalter individuell vereinbart.

Ein Anspruch auf einen bestimmten Termin besteht nicht.

Haftungsfreistellung

Der Gewinner stellt den Veranstalter des Gewinnspiels von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung entstehen.

Vorbehalt

Der Veranstalter kann das Gewinnspiel aus wichtigem Grund anpassen, unterbrechen oder vorzeitig beenden.

Rechtsweg

Der Rechtsweg ist hinsichtlich der Gewinnermittlung ausgeschlossen.

Datenschutz

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie hier: datenschutzhinweise-gewinnspiel